Präambel
Die Gründerinnen und Gründer rufen alle Betroffenen
und Mitbetroffenen auf, sich vor Ort
zusammenzuschließen, um ihre eigenen Sichtweisen und
Erfahrungen mit der fehlen-den Therapie für Menschen
mit Messie-Syndrom zum Ausdruck zu bringen.
Sie treten dafür ein, dass die verfassungsmäßig garantierten Grundrechte auf Schutz der Menschenwürde und Persön-lichkeit auch für sie, insbesondere bei der Darstellung des Messie-Syndroms in den öffentlichen Medien, Geltung haben.
§ 2 Zweck und Ziele und Gemeinnützigkeit
Als Verbindung von Menschen mit Messie-Syndrom und deren Angehörigen hat der Verband den Zweck der Förderung der Gesundheitspflege. Zweck des Vereins ist es, die Messie - Probleme in allen ihren Erscheinungsformen, einschließlich der mit ihnen häufig verbundenen psychischen und psychosozialen Störungen wie z. B. Ängsten, Depressionen usw. durch geeignete Maßnahmen zu bewältigen.
Mein Name ist Marianne Bönigk-Schulz. Ich bin Vorsitzende des Landesverbandes NRW
Sie können mich zu den Sprechzeiten Mo, Di und Do von 10:00 - 17:00 erreichen.